Der Unterschied zwischen rezeptpflichtig, apothekenpflichtig und frei verkäuflich Arzneimittel
Rezeptpflichtig, apothekenpflichtig, frei verkäuflich - das sind Begriffe, die jeder von uns schon einmal gehört hat. Doch wieso werden Arzneimittel auf diese Art differenziert und inwiefern unterscheiden sich die Medikamente der drei Kategorien?
Die ATC-Klassifikation (Anatomisch-Therapeutisch-Chemische Klassifikation) ist ein international anerkanntes System zur Kategorisierung von Arzneimitteln. Entwickelt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dient es der standardisierten Einteilung von Medikamenten basierend auf dem Organ oder System, auf das sie wirken, sowie ihrer therapeutischen, pharmakologischen und chemischen Eigenschaften.
Diese Klassifikation erleichtert die Vergleichbarkeit von Arzneimitteln, die Forschung sowie die statistische Analyse und ist vor allem im Bereich der pharmakoepidemiologischen Studien weit verbreitet. Durch die ATC-Klassifikation wird es möglich, Medikamente nicht nur nach ihrer Wirkung, sondern auch nach ihrem Wirkmechanismus systematisch einzuordnen, was für Ärzte, Apotheker und Patienten gleichermaßen nützlich ist.
Arzneimittel ist nicht gleich Arzneimittel. Während sich der Kauf einiger Produkte nicht von dem Deiner Lieblingsschokolade unterscheidet, ist der Erwerb anderer Medikamente ohne einen vorausgehenden Arztbesuch bzw. eine medizinische Diagnose undenkbar.
Dabei wird zwischen rezeptpflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimittel unterschieden. Während freiverkäufliche Arzneimittel neben Apotheken auch in Drogerien und Reformhäusern erstanden werden können, kannst Du rezeptpflichtige und apothekenpflichtige Mittel ausschließlich in Apotheken und Versandapotheken kaufen. Voraussetzung für den Kauf eines rezeptpflichtigen Medikamentes ist dabei ein Rezept, also die "Verschreibung" oder "Verordnung" eines Arztes für das entsprechende Mittel.
Welches Arzneimittel als freiverkäuflich, apothekenpflichtig oder rezeptpflichtig eingestuft wird, variiert von Land zu Land. Das bedeutet, dass ein in Deutschland rezeptpflichtiges Medikament in anderen Ländern frei erhältlich sein kann.
In Deutschland ist ein Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte - bestehend aus Ärzten, Pharmazeuten, Wissenschaftlern und Heilpraktikern - dafür verantwortlich, Arzneimittel einer der drei Kategorien (freiverkäuflich, apothekenpflichtig, rezeptpflichtig) einzuordnen. Daraufhin wird die Zuordnungsentscheidung durch das Bundesgesundheitsministerium getroffen.
Rezeptpflichtige Medikamente werden nur in Apotheken und Versandapotheken angeboten. Voraussetzung für den Kauf eines rezeptpflichtigen Medikamentes ist ein Rezept, also die "Verschreibung" oder "Verordnung" eines Arztes für das entsprechende Mittel.
Verschreibungspflichtige bzw. rezeptpflichtige Medikamente können nur mit einem Rezept erstanden werden. Die Basis für ein Medikamentenrezept ist die Diagnose eines Arztes. Diese kann von einem Arzt persönlich oder - dank der Telemedizin - online gestellt werden.
Abhängig von der Diagnose verschreibt der behandelnde Arzt das Medikament und händigt dem Patienten ein Rezept für das entsprechende Medikament aus. Dieses Rezept kann daraufhin in einer Apotheke oder Versandapotheke eingelöst werden kann. Verschreibungspflichtige Medikamente sind immer apothekenpflichtig.
❗Ein Rezept kann nur ein einziges Mal eingelöst werden.
Ein Medikament wird als rezeptpflichtig eingestuft, wenn das Arzneimittel einer “ärztlichen Überwachung“ bedarf¹. Dies ist der Fall, wenn das Arzneimittel…
sehr große Mengen eines Wirkstoffs in einer Dosis beinhaltet (Beispiel Paracetamol: 500 mg-Tabletten sind apothekenpflichtig, 1000 mg-Tabletten sind rezeptpflichtig)
Arzneimittel die neu auf dem Markt sind, werden im Normalfall der Rezeptpflicht unterstellt. So kann das neue Arzneimittel über einen gewissen Zeitraum ärztlich kontrolliert und überwacht werden. Zeigt sich eine ausreichende Sicherheit, kann das Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen werden - es findet ein “Switch” statt. Der umgekehrte Fall nennt sich „Re-Switch”².
Wie bereits erwähnt sind alle die Medikament rezeptpflichtig, die einer “ärztlichen Überwachung“ bedürfen. Bekannte rezeptpflichtige Medikamente sind zum Beispiel:
Potenzmittel wie Viagra (Sildenafil), Cialis (Tadalafil) oder Priligy (Dapoxetin) sind rezeptpflichtig - und zwar aus gutem Grund. Stecken spezielle Grunderkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Hypotonie (niedriger Blutdruck) hinter den Erektionsstörungen, ist von der Einnahme von PDE-5-Hemmern, also Viagra, Cialis und Co., dringendst abzuraten. Potenzmittel können nämlich bei speziellen Grunderkrankungen der Gesundheit schaden oder im Extremfall lebensbedrohlich werden. Eine ärztliche Diagnose und ein Rezept sind also Grundvoraussetzung, um Potenzmittel kaufen und sicher einnehmen zu können.
In Deutschland sind verschreibungspflichtige Medikamente ("Rx-Präparate") auf der Verpackung als solche gekennzeichnet. In der Apotheke befinden sie sich in einem abgeschirmten Bereich, zu denen Kunden keinen Zutritt haben - also in den Schubladen oder im Lager der Apotheken. Ohne Rezept dürfen die Apotheker die verschreibungspflichtigen Medikamente nicht herausgeben. Eine Ausnahme besteht, wenn der Apotheker sich bei dem behandelnden Arzt des Kunden - z.B. per Telefon - rückversichert hat³.
Rezeptpflichtige Arzneimittel kannst und darfst Du online bei lizenzierten Versandapotheken bestellen. Voraussetzung ist natürlich - ebenso wie in der Apotheke um die Ecke - ein gültiges Rezept.
"Rezeptpflichtig" bedeutet nicht automatisch, dass das Medikament von der Krankenkasse bezahlt wird - das variiert nämlich je nach Medikament, Diagnose und Kasse. Hier kommen die verschiedenen Farben der Rezepte ins Spiel:
Rotes Papier
Das Medikament wird von einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet
Blaues und grünes Papier
Die Kosten für das Medikament werden nicht übernommen.
Gelbes Papier
Sonderfall Betäubungsmittel.
Potenzmittel wie Sildenafil und Viagra werden auf Wunsch vom Arzt verschrieben - die Kosten werden aber nur im Ausnahmefall von der Krankenkasse übernommen.
Seriosität ist beim Online-Kauf von Arzneimitteln das A und O. Doch wie erkennt man seriöse Anbieter?
✔ Verschreibungspflicht: Seriöse und lizenzierte Versandapotheken halten sich natürlich an die Rezeptpflicht. Das bedeutet, dass der Anbieter bei dem Kauf eines rezeptpflichtigen Arzneimittels entweder eine gültige Verordnung vom Arzt verlangt oder eine Online Diagnose anbietet.
✔ Informationen: Seriöse Anbieter sind transparent. Ein Impressum mit Informationen über die Betreiber und die Versandapotheke sind ein Muss.
✔ Kundenservice: Die Möglichkeit des direkten Kundenkontaktes - etwa per Chat oder Telefon - sagt viel über die Seriosität des Anbieters aus. Besteht keine Möglichkeit, direkten Kontakt aufzunehmen, solltest Du die Finger von dem Anbieter lassen! Zumal Du im Kundenservice wichtige Fragen zu der Lieferung und der Wirkung und Einnahme des Medikaments abklären kannst.
✔ Zahlungsoptionen: Idealerweise stehen mehrere Zahlungsoptionen zur Auswahl. Dabei schafft insbesondere die Möglichkeit Kauf auf Rechnung Sicherheit und Vertrauen.
Wenn Du ein rezeptpflichtiges Arzneimittel ohne Rezept kaufst, begehst sowohl Du als auch der Händler rechtliche Straftaten. Doch diese Straftat ist meist noch nichtmal das größte Problem: Häufig handelt es sich bei illegal erworbenen Medikamenten um minderwertige Fälschungen, bei denen weder eine Wirkung, noch Qualität und Sicherheit garantiert sind. Im besten Fall zeigen diese diese Präparate gar keine Wirkung - sie können jedoch auch kontaminiert sein und nicht zugelassene Wirkstoffe enthalten, welche der Gesundheit schaden oder (im worst case) lebensbedrohlich sind.
Zudem wird ein großer Teil solcher illegaler Arzneimittel am Zoll beschlagnahmt, sodass viele Kunden von unseriösen Anbietern ihre Ware nie erhalten. Glück im Unglück?
Apothekenpflichtige Medikamente können - anders als verschreibungspflichtige Arzneimittel - ohne Rezept gekauft werden - jedoch nur in Apotheken und Versandapotheken. Man spricht hier auch von OTC-Arzneimitteln bzw. “Over the counter”.
Apothekenpflichtige Medikamente sind Arzneimittel mit einem bekannten und vertretbaren Ausmaß an möglichen Nebenwirkungen, welche ohne Rezept verkauft werden dürfen - jedoch ausschließlich in Apotheken und Versandapotheken.
Genauso wie verschreibungspflichtigen Medikamenten kannst Du apothekenpflichtige Medikamente ausschließlich in Apotheken und Versandapotheken kaufen. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass Du für den Kauf von apothekenpflichtigen Medikamenten kein Rezept durch einen Arzt benötigst. Du kannst die Medikamente also ganz spontan und ohne medizinische Verordnung kaufen.
Die Rezeptpflicht eines Arzneimittels fällt weg und ist apothekenpflichtig, wenn es ohne ärztliche Überwachung eingenommen werden kann und eine Beratung in der Apotheke über die Wirkung und Nebenwirkung des Medikaments ausreichend ist⁴. Apothekenpflichtige Medikamente zeigen dabei durchaus eine nachgewiesene pharmazeutische Wirkung, dürfen nach dem Gesundheitsministerium jedoch nur ein „vertretbares oder bekanntes“ Ausmaß an Nebenwirkungen aufweisen.
Bestimmte Wirkstoffe sind immer apothekenpflichtig. Das betrifft zum Beispiel jene, die sich auf die Blutgerinnung oder das zentrale Nervensystem auswirken. Auch Arzneimittel, die bei Krankheiten eingenommen werden, welche nicht im Alleingang geheilt werden sollten, sind apothekenpflichtig. Zu solchen Krankheiten zählen z.B. Magengeschwüre oder Wurmbefall. Unter apothekenpflichtige Medikamente fallen außerdem leichte Schmerz- oder Erkältungsmittel wie:
In Apotheken erkennt man sofort, welche Arzneimittel apothekenpflichtig sind: Sie sind meist für jeden sichtbar und werden auch gegebenenfalls beworben, befinden sich jedoch außerhalb des direkten Zugriffs der Kunden, also hinter dem Verkaufstresen.
Apothekenpflichtige Medikamente können nicht nur in stationären Apotheken gekauft werden, sondern auch online in Versandapotheken.
❗Preise vergleichen lohnt sich! Denn der Preis der Apothekenpflichtigen Arzneimittel variiert stark je nach Hersteller und Apotheke. Da die Apotheken den Abgabepreis meist selbst bestimmen können, sind die Präparate in Online-Apotheken meist etwas günstiger.
Genauso wie bei dem Kauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten musst Du auch bei dem Kauf von apothekenpflichtigen Medikamenten auf die Seriosität der Versandapotheke achten. Also:
✔ Ist die Versandapotheke transparent und informativ? Hat die Versandapotheke ein Impressum?
✔ Gibt es einen Kundenservice (Hotline, Chat)?
✔ Werden vertrauenswürdige Zahlungsarten angeboten (z.B. Zahlung auf Rechnung)?
☎. Stationäre Apotheker kritisieren, dass bei dem Online-Kauf von Arzneimitteln die Beratung und Aufklärung zu kurz kommt. Deshalb ist es wichtig, dass Du bei Fragen und Unsicherheiten den Kundenservice von Versandapotheken nutzt und die Packungsbeilage liest!
Arzneimittel sind frei verkäuflich, wenn sie nicht nur in Apotheken erworben werden können, sondern in Drogerien, Reformhäusern oder Online-Shops angeboten werden. Sie haben im Vergleich zu verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen Arzneimitteln nur eine schwache Wirkung und sind nicht geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu heilen.
Freiverkäufliche Medikamente sind Mittel, die auch außerhalb von Apotheken im Einzelhandel gekauft werden können. Man findet freiverkäufliche Medikamente zum Beispiel in Drogeriemärkten wie DM oder Rossmann, in Reformhäusern sowie in zahlreichen Online-Shops. Sie sind nicht geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu heilen, sondern dienen der Vorbeugung, der Stärkung der Gesundheit und der Selbstbehandlung kleinerer gesundheitlicher Probleme.
Die Apothekenpflicht eines Arzneimittels fällt weg, wenn das Produkt nicht dazu geeignet ist, schwerwiegende Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden zu heilen oder zu beseitigen⁵ bzw. wenn das Produkt ausschließlich zu anderen Zwecken bestimmt ist. Produkte sind außerdem frei verkäuflich, wenn sie sind im Arzneimittelgesetz oder in der Verordnung über freiverkäufliche Arzneimittel explizit genannt werden (z.B. Bademoore, Desinfektionsmittel).
Unter freiverkäufliche Arzneimittel fallen zum Beispiel:
Anders als verschreibungs- und apothekenpflichtige Arzneimittel sind freiverkäufliche Produkte für den Kunden direkt zugänglich. Das bedeutet, dass der Kunde sich selbst bedienen und eine beliebige Menge einkaufen kann.
Freiverkäufliche Arzneimittel können nicht nur in Versandapotheken, sondern in zahlreichen Online-Shops gekauft werden. Auch hier lohnt sich der Preisvergleich, da die frei verkäuflichen Arzneimittel von sehr vielen Firmen hergestellt und zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden!
Die Risiken und Wechselwirkungen von freiverkäuflichen Medikamenten werden oft unterschätzt. Dabei können diese Präparate bei falschem Gebrauch zu Vergiftungen, Organschäden, Abhängigkeiten und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln führen.
Deshalb ist es wichtig, dass DU Dich, egal ob Du das Präparat online oder in einem Drogeriemarkt kaufst, intensiv mit der Einnahme auseinandersetzt und mögliche Schäden, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen abwägst. Außerdem solltest Du auch bei freiverkäuflichen Arzneimitteln darauf achten, dass der Online-Shop oder die Versandapotheke vertrauensvoll und seriös wirkt - damit Du auch wirklich das Arzneimittel erhältst, das Du bestellt hast.
¹https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/zugang-zu-arzneimitteln.html#c1143
²https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/files/eudralex/vol-2/c/switchguide_160106_en.pdf
³https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2010/daz-45-2010/rezeptpflicht-bedeutet-verantwortung
⁴https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/zugang-zu-arzneimitteln.html#c1143
⁵https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/zugang-zu-arzneimitteln.html#c1143
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